Hallo beisammen,
Wendet er/sie eine andere Therapie, als wie üblich an,
das kann er/ sie natürlich, aber:
Schlägt die Alternativmedizin auch nur einziges bei einem
Patienten fehl und es kommt zu Gerichtsverhandlung,
so wird der die Forstbildungsseminare Pharamindustrie besuchent habende
und an den Forschungsgeldern der Pharamindustrie sich weidende
Professor X Y als Gutachter penibel anführen welche Pharmagifte,
pardon Präparate nicht angewandt worden sind
und es wird nicht gut stehen für den
Alternativmediziner.
Verendet der Patient an den üblichen Pharmapräparaten,
so ist das für den Arzt in der Regel
keinerlei Problem.
mfG Georg