Hallo,
dein Einwurf ist durchaus richtig: Auch wenn im beliebig herausgegriffenen Artikel in der Überschrift, warum auch immer das Wort „Enteignung“ steht, sehen dies die Richtlinien „So als Enteignung“ nicht vor.
https://zuerst.de/2023/01/20/gigantische-enteignung-droht-fit-fuer-55-beendet-den-traum-vom-eigenheim/
Daraus:
„„Das europäische Klimagesetz macht die Verwirklichung des Klimaziels der EU, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, zu einer rechtlichen Verpflichtung.“
Das Kleingedruckte läßt Hausbesitzern die Haare zu Berge stehen. Denn schon ab 2028 müssen Neubauten – zunächst öffentliche – grundsätzlich emissionsfrei sein. Ab 2030 betrifft dies alle neuen Gebäude, ob öffentlich oder im Privatbesitz. Ab 2030 sind darüber hinaus für alle Neubauten amtliche Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz verbindlich vorgeschrieben. Und ab 2050 sollen alle bestehenden Gebäude in „Nullemissionsgebäude“ umgewandelt worden sein.“
Es sind „rechtliche Verpflichtungen“, die in Realität Wohnflächen entweder als nicht bewohnbar stempeln oder mit Sanierung Millionen Immobilien in Deutschland sau teuer machen.
In selber Form hat man in den letzten Jahren wegen der „Menschenwürde“ Alten;- und Pflegeheime geschreddert. Qudratmeterbemessungen und u.a. Türrahmenbemessungen plus Naßzelle haben zahlreichste solch Häuser ins aus oder in die Superpluspreiserhöhung getrieben.
Interessierte Niemanden.
Wirksame Eineignungsmöglichkeiten in rechtlicher Form sind in der Änderung des Sozialgesetzbuch vierzehntes Buch (SGB XIV) vom 07.11.2019 mit Geltung ab dem 01.01.2024 enthalten.
Grüße
Rauhnacht
P.S.: Naturgemäß ist das bei diesem Beispiel wie übertragen in diesem Forum. Nicht alles, was eine "Stimme" o.ä. hat, gilt gleichermaßen.