Hallo!
"Obwohl etwas unhöflich, habe ich doch das Geburtsjahr (1953) der Lehrerin mitgeteilt, damit man sich daraus einen Anhalt bezüglich der (maximal denkbaren) Zeit ableiten kann. Natürlich können Beamte und Beamtinnen auch nach Erreichen des Pensionsalters noch "gerufen" werden, und alle würden in so einer Situation sich von alleine anbieten. Da die Lehrerin sich aber in diesem Notstand in einer wichtigen Aufsichtsfunktion "sieht", mag man schließen, dass sie noch "Kraft eines regelrechten Amtes" handelt, also nicht hilfsweise hinzugezogen wird. Das Pensionsalter liegt aktuell bei 67 Jahren."
Ja meines liegt bei 67 Jahren (habe von der Versicherungsanstalt kürzlich mein
reguläres Verrentungsdatum zugeschickt bekommen, was sowieso für den A ist angesichts der kommenden Zeiten, aber was solls), aber die sehende Lehrerin betrifft das Gesetz der "Rente mit 67" noch nicht: Sie kann noch mit 65 regulär in Rente gehen, also 2018.
Das neue Gesetz betrifft erst alle ab Anfang der 60er geborenen.
Die Ereignisse beginnen also schon vor 2018, da sie Löcher in den Dächern von Stuttgarter Wohnhäusern sieht. Der Impakt hat zu jenem Zeitpunkt höchstwahrscheinlich schon zugeschlagen. Die Vorereignisse beginnen schon Jahre früher, um nicht zu sagen, sie stehen unmittelbar bevor. Nicht wahr?
Beste Grüße,
Eyspfeil