Zum Ackerlandkauf braucht man Glück, Geduld oder einen großen Geldbeutel (Freie Themen)

Wayne Schlegel, Samstag, 15.12.2012, 19:53 (vor 4791 Tagen) @ Brutus (4534 Aufrufe)
bearbeitet von Wayne Schlegel, Samstag, 15.12.2012, 20:09

Servus Brutus,

tja, das Baurecht ist in der Tat leider ganz und gar nicht für die Survival- und Prepper-Szene gemacht.

ich bin hier in Little Bavaria seit Jahren (mit Frust-Unterbrechungen) damit beschäftigt, brauchbare Ackerflächen zum Kauf zu suchen. Bisher sind alle Bemühungen gescheitert. Die hiesigen Bauern (= Ex-Bauern) sitzen auf ihrem Eigentum wie ein Krokodil auf seinem Gelege.

Da haben die doch völlig recht - würdest Du wahrscheinlich genauso handhaben, wenn Du Eigentümer wärst. Für aktive Landwirte ist es schließlich die Existenzgrundlage und es gilt häufig die Prämisse: Wachsen oder Sterben. Chancen gibt es erst, wenn vererbt wird und die Erben versilbern wollen und andere Bauern allenfalls pachten, aber nicht kaufen können/wollen.

Jetzt hätte ich wieder eine Fläche mit Erbbaurecht gefunden, wo mir das Landratsamt aber jetzt schon die Abrissverfügung für das darauf stehende kleine Gebäude angedroht hat, weil dem Erstbesitzer diese zwar schon in den 60ern zugestellt, aber aus unerfindlichen Gründen in den letzten etwa 45 Jahren nie durchgesetzt wurde. Bei mir würden sie aber jetzt keine Ausnahme mehr dulden.

Als ehemaliger Bauordnungsrechtler wäre die Beendigung einer so lange währenden Duldungspraxis wegen bloßem Eigentümerwechsel rechtswidrig, da Baurecht/Duldung nichts Personenbezogenes sondern etwas Objektbezogenes ist. Gute Karten vor dem Verwaltungsgericht für Dich! Lass Dich von einer regionalen Kanzlei mit Baurechtsexperten (die also das zuständige Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht kennen) beraten. So könntest Du vielleicht einen 75%-Anteil des Grundstücks erwerben. Da müßte die Bauaufsicht dir dann einen Duldungsbescheid bzgl. der uralten Abrissverfügung zustellen (dass Du also den Abriss dulden musst) oder euch beiden einen neuen Abrißbescheid zustellen, der aber aufgrund der ewigen Duldungspraxis rechtlich leicht angegriffen werden kann.

Jetzt zum eigentlichen Hauptproblem: Privatleute, die sich Ackerflächen zulegen, sind nahezu rechtlos, nur weiss es kaum jemand.

Erster Halbsatz ist verkehrt, der zweite trifft zu.

Es darf nichts eingezäunt und auch kein Geräteschuppen gebaut werden.

Das ist auch absolut richtig so, denn sonst würde der Außenbereich wie aussehen, wenn jeder mit je nach Region für 1,00 - 5,00 Euro pro Quadratmeter erworbenen Flächen nach Lust und Laune verfahren könnte?

Auch ein Unterstand für z.B. eigene Schafe ist nicht gestattet. Nur bei Anmeldung eines passenden Gewerbes wäre so was möglich, was ja ein Witz bei den relativ kleinen Quadratmeterzahlen ist (max. 0,5 ha).

Auch das ist absolut richtig so und keineswegs ein Witz, denn sonst gäbe es wieviele Unterstände und sonstige Bauten/Wellbleckbaracken bzw. Bauabfalldeponien mit den interessantesten behaupteten nutzbringenden Zweckbestimmungen?

Woher sollte da ein Gewinn stammen, der ein Gewerbe glaubhaft erschienen liesse?

Eben, es liegt doch auf der Hand, dass kein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht geplant ist, sondern das Gewerbe als Vorwand für nach derzeitiger und in meinen Augen auch sinnvoller Rechtslage illegales Bauen herhalten soll.

Zu allem Überfluss müssen derartige Flächen auch noch an Landwirte abgetreten werden, wenn diese meinen, sie unbedingt benötigen zu müssen.

Wenn dem tatsächlich so sein sollte (Rechtsgrundlage?), scheint es eine bayerische Besonderheit zu sein.

Jetzt würde mich mal brennend interessieren, wie andere das gelöst haben, oder ob das etwa nur in Bayern so rigoros gehandhabt wird.

Nein, ist mindestens auch in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen so.

Irgendwie fühlt man sich da entrechtet.

Nur wenn man meint, dass man selbst und ergo jeder andere auch, mit Außenbereichsgrundstücken machen zu können, was man will, - mit fließender Grenzen zum Zumüllen.

Eine Vorsorge in dieser Richtung erscheint mir unter den gegebenen Voraussetzungen nahezu unmöglich zu sein und bei den gesetzlichen Bestimmungen auch sinnlos.

So wie Du es planst schon. Du kannst aber als Nichtlandwirt bis zur Hektargrenze pro Einzelkauf Ackerland erwerben (ist schwierig - ich spreche aus eigener Erfahrung) also auch 10 mal 0,9 Hektar und dies selbst nach den Regeln der Ackerlandbewirtschaftung einbauen oder verpachten. Wenn Du Bauen im Sinne der Errichtung von Hochbauten/Gebäuden willst, dann brauchst Du einen Privilegierungsgrund wie die Ausübung eines Gewerbes, das in den Außenbereicht gehört und tasächlich Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht und -chance ist.
Für Trickser erscheint mir das Metier eines Imkers viel leichter begründbar zu sein als Schafzucht/-Haltung, wobei die Bauaufsicht nicht dämlich ist und sich Imkerprüfungen und die Beherrschung des Handwerkes nachweisen lassen werden.

Im Innenbereich oder in ausgewiesenen Gartenlandflächen darfst Du natürlich einzäunen und gemäß den Bauvorschriften Bauten errichten. Das dürfte für Dein Vorhaben das einfachste sein.

Grüße von Brutus!

Auch ich grüße herzlich.


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