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Richtigstellung (Schauungen & Prophezeiungen)

BBouvier, Donnerstag, 07.07.2011, 21:31 (vor 5591 Tagen) @ attempto (2024 Aufrufe)
bearbeitet von BBouvier, Donnerstag, 07.07.2011, 21:47

<"sind jedoch streng verboten...">

Nein.
Hingegen sind Repressalien ausdrücklich
durch das Kriegsrecht (=> Haager Landkriegsordnung) gedeckt.
Geiselerschiessungen sind statthaft.
Zitat Wikipedia:
"Wie selbst die französische Anklage
und amerikanische Richter in Nürnberg urteilten,
stellte allein die Erschießung gefangener Partisanen
– selbst ohne Gerichtsverfahren –
noch kein Kriegsverbrechen dar.
Auch seien Geiselerschießungen und Repressalien
im „angemessenen Rahmen“ nach damaligem Kriegsrecht
nicht generell verboten..."

<"und wurden in zahlreichen Kriegsverbrechertribunalen
geahndet.">

Mir ist da diesbezüglich nur ein Fall geläufig, wo irrig
eine Geisel "mehr" (!) erschossen wurde,
als angeordnet.

Die USA proklamierten übrigens beim Einmarsch nach Deutschland,
ihre Truppen erschössen für jeden US-Soldaten,
der von Irregulären getötet werde, - waren es 100? -
deutsche Zivilisten.

Sonst natürlich kein Einspruch.

Gruss,
BB

―
- es ist gemein, Blinden Stummfilme zu zeigen
- eine schöne Theorie sollte man sich mit Forschung nicht kaputt machen
- Irlmaier: "Ein Mann erzählt das, was er irgendwo mal gelesen hat."


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