Nicht zwangsläufig... aber mit Zwang (Schauungen & Prophezeiungen)

RichardS, Dienstag, 13.10.2009, 00:26 (vor 6058 Tagen) @ Franz Liszt (3321 Aufrufe)

Hallo Hinterbänkler,

Zinseszins ist Zins auf Zins!

Dieser muss nicht zwangsläufig erhoben werden. Beispiel: Ich leihe mir
Geld zu einem Zins von 1 Prozent. Im heutigen System steigt dadurch die
Schuldsumme und nach Ablauf der Vertragszeit hätte ich 101 Prozent
Schulden und müsste 1,01 Prozent Zinsen auf die ursprüngliche Summe
zahlen.

Zinseszins ist hier 0,01 Prozent und nicht 1,01 Prozent!

Und wieso zahle ich nicht wieder 1 Prozent und die alten 1 Prozent zahle
ich oder schulde ich in einem separaten Vertrag?

Weil die Leute nur in Zinseszinsen denken können. Sie können die lineare
Zinsrechnung einfach nicht!

Gruß franz_liszt

Hallo, Franz Liszt

Ich versuche Deine Beschwerde über den Zinseszins nachzuvollziehen und um ihr eine Logik abzugewinnen, muss ich folgendes annehmen:
1. Du hast mit Deinem Gläubiger einen Zeitrahmen für Deinen Kredit vereinbart, der über ein Jahr hinausgeht.
2. Du hast mit Deinem Gläubiger einen jährlich zu zahlenden Zins von 1 Prozent vereinbart.
Oder willst Du auf das Geld, das Du von Deinem Gläubiger erhalten hast, insgesamt nur 1 Prozent Zins zahlen, egal ob Du die Schuld in einem Jahr oder in 12 Jahren zurückzahlen musst? Ich glaube, dass dieser Unterschied nicht nur für Dich, sondern auch für Deinen Gläubiger von Belang ist, denn in ersterem Fall verzichtet er 1 Jahr auf sein Geld, das er Dir (großzügigerweise) leiht, und in letzterem Fall verzichtet er 12 Jahre.
Zahlst Du Deinem Gläubiger nach 1 Jahr das geliehene Geld zurück, gibst Du ihm zusätzlich 1 Prozent dazu (wie vereinbart) - von Zinseszins keine Spur...
Zahlst Du Deinem Gläubiger erst nach 12 Jahren das geliehene Geld zurück, zahlst Du ihm jährlich 1 Prozent Deiner Schuld als Zins (sofern Du nicht zwischendurch Deine Schuld durch Teilrückzahlungen minimierst und damit auch nur auf eine minimierte Schuld 1 Prozent Zins zahlst) - wiederum von Zinseszins keine Spur...
Wenn ich das richtig sehe, bist Du in Deinem Beispiel nur dann zur Zahlung eines Zinseszinses verpflichtet, wenn Du nicht einmal die 1 Prozent Zinsen rechtzeitig, also nach einem Jahr, zahlen willst oder "kannst".
Das ist natürlich sehr lis(z)tig gedacht: Von einem anderen Geld annehmen, dann selbst die Zahlung des vereinbarten Jahreszinses schuldig bleiben und sich beschweren, dass man nun auf die Schuld von X + 1 Prozent nach einem weiteren Jahr 1 Prozent Zins zahlen muss, den man dann wiederum nicht bezahlt, sondern weiter anschreiben lässt. Im Falle einer Laufzeit von 12 Jahren und eines "Verbots" des Zinseszinses wärst Du natürlich fein raus, denn in Wahrheit würdest Du nicht 1 Prozent Jahreszins auf Deine Schuld zahlen, sondern mit 1 Prozent Zins nach 12 Jahren nur einen Bruchteil davon.
Welcher Schuldner würde sich das nicht wünschen?
Und am Besten auch noch gleich eine vereinbarte Laufzeit bis zum St. Nimmersleinstag?
Nur: Welcher Gläubiger sollte Dir aus welchen Gründen diesen Gefallen tun?
Wenn ich Deine Beschwerde über den Zinseszins richtig verstehe, willst Du von einem anderen dessen Geld, nicht etwa dass dieser es Dir aufdrängte und Dich zum Schuldenmachen geradezu zwänge.
Meiner Meinung nach könntest Du Deinem Gläubiger dann wenigstens 1 Prozent Zins im Jahr zahlen, das ist ohnehin nicht so arg viel (selbst unser Staat zahlt sogar momentan seinen Gläubigern noch mehr) - statt sogar die Zinszahlung schuldig zu bleiben und Dich dann über den Zinseszins, den Dein Gläubiger Dir verwerflicherweise abpresst, beschweren.

Zu Deinem Lösungsvorschlag:
"Und wieso zahle ich nicht wieder 1 Prozent und die alten 1 Prozent zahle ich oder schulde ich in einem separaten Vertrag?"

Ja, warum nicht? Allerdings vermute ich, dass Du Dir einen "separaten" Vertrag über die geschuldete Zinszahlung wünschst, in dem Du auf die Zinszahlung, die Du zum fällig gewordenen Termin schuldig bleibst, keinen Zins zahlen willst - so als wäre es für den Gläubiger (nur natürlich nicht für Dich!) völlig egal, ob Du ihm den Zins heute oder übermorgen oder in 12 Jahren (vielleicht und hoffentlich) zahlst. Der dicke Gläubiger braucht's ja eh nich, ey...
Ganz schön anspruchsvoll, finde ich, dieser Schuldnergedanke. Die praktische Realisierung dieser Art Zinsgegnerschaft würde die Fratze von Gewalt und Zwang (der kalten Enteignung der "reichen" Gläubiger zugunsten ihrer Schuldner) nicht verheimlichen.
Auf freiwilliger Basis führte das von Dir gedachte Konstrukt zum sofortigen Ende jeder Bereitschaft, jemand anderen zu kreditieren.

Gruß
Richard


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