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Nicht unerhebliche Verfremdung (Freie Themen)

BBouvier, Samstag, 25.02.2017, 20:17 (vor 2861 Tagen) @ Sagitta (6064 Aufrufe)

<"Ein Lehrbeispiel ist etwa der junge Jeans-Mann in Aachen,
der sich vor der Krönung umkleiden muss.
">

Hallo, Sagitta!

Dazu:
=>
Vor fünf Jahren habe ich geschrieben:
=>
<"Die Schwester eines Freundes (bei Trier, Ende 30 damals)
sieht gelegentlich von kleinauf.
Als ich die seinerzeit bei ihm kennenlernte, erzählte sie mir,
sie hätte mal etwas ganz merkwürdiges gesehen.
(von unserem Thema hatte sie noch nie etwas gehört)
- Vorplatz des Aachener Domes
- eine nicht überwältigend grosse Menge schlicht
gekleideter Leute dort harrt einer wichtigen Begebenheit
- ein paar wenige "Polizisten" grenzt die zum Platz hin ab
- ein eher jüngerer Mann mit blauem Hemd und offenem Kragen,
den sie nur von hinten sieht - dunkle/schwarze Haare -
geht zu seiner Krönung soeben in den Dom
- und sie "weiss" was er denkt - wie er sich fühlt:
"Ich muss!"
>

Von nicht unerheblicher, symbolischer Verfremdung darf man wohl rechtens ausgehen.
Jedoch scheint es sich dabei um eine originäre Schau
zu handeln - ob nun treffend ("Kaiser") sei allerdings dahingestellt.

Das offene Hemd ist sicherlich nicht 1:1!
Sondern weist auf persönliche Schlichtheit,
fehlende Egozentrik und Sachlichkeit hin.

Den grössten König Frankreichs, Henry IV,
- Vater Louis XIII -
fragte mal ein Besucher, wie er denn mit einem
Wams herumlaufen könne, das an mehreren Stellen
verschlissen und völlig ausgeblichen sei?
Der daraufhin:
"Ich besitze doch nur dieses eine hier!
Wenn ich es zum Flicken abgäbe, dann müsste ich bloß herumlaufen.
Und so ein paar Risse machen mir doch auch rein gar nichts!
"

Grüße!
BB


- es ist gemein, Blinden Stummfilme zu zeigen
- eine schöne Theorie sollte man sich mit Forschung nicht kaputt machen
- Irlmaier: "Ein Mann erzählt das, was er irgendwo mal gelesen hat."


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