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hier sind Experten gefragt! (Schauungen & Prophezeiungen)

BBouvier, Freitag, 27.05.2011, 01:04 (vor 5633 Tagen) @ WG (3879 Aufrufe)
bearbeitet von BBouvier, Freitag, 27.05.2011, 01:15

Als Variante hielte ich für denkbar, mit einem Gabelstapler
nach Rom zum Petersplatz zu fahren und dort meine
bevorrateten Kerzen in die Höhe zu lupfen,
sobald der Heilige Vater den Balkon betritt:
Diese Massnahme sollte alle anderen übertreffen
und sicherstellen, dass die Kerzen im Bedarfsfalle
auch tatsächlich und ganz sicher brennten.


Hier wäre noch zu erwähnen, dass der letzte Überweisungsbeleg der
Kirchensteuer
auf dem Stapel Kerzen ganz oben und gut sichtbar mit dazugelegt werden
sollte,
sonst kann sich doch der Heilige Vater gar nicht davon überzeugen,
dass da eins seiner Schafe den Stapler fährt.

Und noch was: dies sollte unbedingt vor seiner Flucht erfolgen ...
sonst schmelzen in der Hitze der Revolution die guten Kerzen noch gar weg.

Grüße auch
WG

Hallo, WG1

Du scheinst mir - dieses wichtige Thema betreffend -
ja ein wahrer Fachmann zu sein.

Daher gestatte diese Überlegungen und Fragen an Dich:
=>
- können z.B. Teelichte überhaupt katholisch werden?
Und - falls "ja!" - wie ist das Fremden gegenüber zu belegen?
- brennen geweihte Kerzen auch in Haushalten von Protestanten...
...bzw. brennen vielleicht auch völlig ungeweihte Kerzen
im Notfall bei ganz frommen Katholiken doch?
- was ist das Leucht-Verfallsdatum geweihter "Kerzen mit Weihegarantie"?
...kann man dabei von etwa zwei bis 27 Jahren ausgehen,
oder ist das als völlig absurd zu beurteilen?
- wie wirkt sich eine Notweihe ggfls. auf das Brennen aus:
Wer wäre dazu bevollmächtigt?
* Wirksamkeit auf die Brenndauer und die Leuchtkraft in Lux
* Alter
* Geschlecht
* Nationalität
* Herkunft der Kerze
* ein Markenprodukt?
* Religionszugehörigkeit (nicht der Kerze!)
* Nachweis der pünktlichen Abführung der Kirchensteuer
* Nachweis der letzen Beichte?
* etwa ein Konvertit?
- im allgemeinen sollte wohl davon auszugehen sein,
dass ungeweihte Kerzen bei Protestanten (oder beispielsweise Indianers)
gar nicht brennen, man bei geweihten im allgemeinen davon ausgehen dürfte,
jedoch keinesfalls (oder bestenfalls schwach) bei Moslems und Eskimos,
während ungeweiht geweihte bei Orthodoxen, Schotten,
Zeugen Jehowas und Mitteldeutschen nur von Mitternacht bis 03:45 brennen.
(ausser an Sonn- und Feiertagen natürlich...für die aus den
Deutschen Ostgebieten Vertriebenen gelten entsprechend nach wie vor
die im Konzil von Trient -1545 bis 1563-
sowie in den "Vier-plus-Zwei-Verträgen" verfügten Sonderregelungen)

So etwa?

In banger Erwartung Deiner Expertise grüsst
voller Demut:
BB

―
- es ist gemein, Blinden Stummfilme zu zeigen
- eine schöne Theorie sollte man sich mit Forschung nicht kaputt machen
- Irlmaier: "Ein Mann erzählt das, was er irgendwo mal gelesen hat."


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