Goldbesitz u.a. (Schauungen & Prophezeiungen)

ITOma, Dienstag, 14.10.2025, 22:47 (vor 52 Tagen) @ IFan (1094 Aufrufe)

Hallo IFan,

Kurz ein paar Anmerkungen zu deinen Gedanken.

Abd-ru-shin:
Ich gebe zu, es ist theoretisch denkbar, dass die Seherin schon sehr früh im Leben erblindet war und darum Abd-ru-shins Buch nicht lesen konnte. Dann ist es immer noch möglich, dass jemand es ihr vorgelesen hat. Immerhin war sie keine "typische Hausfrau und Mutter", sondern eine ausgezeichnete Seherin, die "nicht nur die Grobstofflichkeit, sondern auch die geistigen Ebenen" sehen konnte. Sie hat vermutlich einige Bewunderer und/oder Klienten gehabt, durch die sie von Abd-ru-shin, seiner Gralsbewegung und seinem bewegten Leben erfahren haben konnte. Abd-ru-shin war/ist keineswegs unbekannt in esoterischen Kreisen. Aber wir wissen leider zu wenig vom Leben der Seherin, um das beurteilen zu können.

Goldbesitz:
Ich habe mir den Wortlaut nochmal angeschaut, da heißt es:

Sie gab den Rat, daß man sich für eine Übergangszeit, bis es wieder neues Geld bzw. Zahlungsmittel gibt, nur ein Stück [Berndt: im Original unterstrichen] Goldbarren lagern soll, da ein nur kleines Stück so kostbar sein wird, daß man sich davon ein Haus kaufen könne! Es muß Barren sein, kein Schmuck. Man darf nicht mehr haben, denn die Leute werden aufpassen zu der Zeit und Überfälle und dergleichen machen, wenn man zeigt, wenn man mehr hat.

Die Seherin sagt also ausdrücklich: nur ein Stück Goldbarren. Das bedeutet also nicht, dass Goldbesitz komplett verboten sein wird (das habe ich auch nicht behauptet). Es wird aber nur der Besitz eines einzigen Barrens erlaubt sein ("man darf nicht mehr haben", nicht: man sollte nicht mehr haben). Und "es muss Barren sein, kein Schmuck".
Dazu ist interessant zu wissen, dass der Unterschied in der Behandlung von Barren und Schmuck ist heute bereits vorhanden ist. Barren sind Anlagegold, das bis 10Tsd. Euro nicht verzollt wird. Goldschmuck ist dagegen zolltechnisch Handelsware und wird immer als solche verzollt, also ab 300 bzw. 400 Euro. Diese Unterscheidung wird in den zu erwartenden Vorschriften über Goldbesitz offenbar weitergeführt.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird dann vermutlich genauso überwacht werden wie die der Lockdown-Vorschriften bei Corona: durch übereifrige, missgünstige Nachbarn und Denunzianten ("die Leute werden aufpassen zu der Zeit"). Man darf nicht "zeigen, dass man mehr hat" (als diesen einen erlaubten Barren, also nicht Goldschmuck tragen, Goldmünzen zeigen o.ä.), sonst wird man von ihnen überfallen und/oder bekommt unerwünschte Besuche ("Überfälle und dergleichen").

Politiker haben ihr Geld/Gold natürlich nicht hier, sondern im Nicht-EU-Ausland. Die betrifft das nicht.

Zum Preis eines Hauses in Gold: Das ist m.E. nur möglich, wenn die Immobilien im Wert stark sinken, was durchaus denkbar ist, wenn der bereits geplante Lastenausgleich (=Zwangshypothek) eingeführt wird und noch ein paar kostspielige Klimarettungs-Bauvorschriften dazu kommen. Dann werden viele vererbte Häuser zu einem Spottpreis angeboten werden, weil die Erben das Geld dafür einfach nicht haben. Wenn dann gleichzeitig der Goldpreis sehr hoch ist (und das wird "in der Übergangszeit, bis es wieder neues Geld bzw. Zahlungsmittel gibt" sicher so sein), kann ich mir durchaus vorstellen, dass man während der kurzen Übergangszeit ein älteres Haus für einen Goldbarren kaufen könnte. Zur Zeit kostet ein Barren von 250 g ja schon knapp unter 30.000 Euro.

Liebe Grüße!
IToma


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