Hallo, Baldur! (Schauungen & Prophezeiungen)

RichardS, Donnerstag, 08.05.2014, 22:34 (vor 4556 Tagen) @ Baldur (6315 Aufrufe)

Hallo,

ich möchte die Gelegenheit nutzen, eine Behauptung von RichardS richtigzustellen.

Er schrieb:

Jeder wäre zwar noch „Eigentümer“ seines Geldes (könnte also Überweisungen auf andere eigene oder fremde Konten tätigen), er wäre aber nicht mehr dessen „Besitzer“ – besitzen würden sämtliche Gelder die jeweiligen Banken, bei denen die Gelder per Dekret oder aufgrund des praktischen Sachzwangs gehalten werden müssten.

Nein, eben nicht. Ein Inhaber eines Bankguthabens hat kein Eigentum am Guthaben, er ist vielmehr Gläubiger der Bank nach Schuldrecht.
Das Eigentum an den Geldscheinen (Sachenrecht, bedeutet Herausgabeanspruch) hat er aufgegeben!

Dies ist ein elementarer Unterschied, der den meisten nicht bewusst sein dürfte. Nur Bares ist Wahres.

Hallo, Baldur!

In mir sträubt sich einiges, eine Debatte um Deinen Einwand zu eröffnen, der sich auf Bemerkungen von mir bezieht, die ich 1. in einem anderen Faden traf, und die 2. den Zweck hatten, aufmerksam darauf zu machen, dass eine Erschwerung oder gar ein Verbot des Bargeldverkehrs weit mehr impliziert, als dass die Anonymität bei Zahlungsakten aufgehoben würde. Ich denke, dass diese Hinweise dort – in diesem anderen Faden – notwendig und nützlich waren (zumindest für die, die verstehen wollen, was ich schrieb). Immerhin benannte ich die Gefahren und den Schaden der einen Seite und die Vorteile und Zwecke der anderen Seite, die zu konstatieren wären, wenn die Bezahlung mit oder gar der Besitz von Bargeld verboten werden würde. All dem widersprichst Du nicht, aber eben diese Hinweise waren notwendig, um der naiven Vorstellung vorzubeugen, ein „Verbot von Bargeld“ würde lediglich die Anonymität der „Markteilnehmer“ verunmöglichen.

Nachzulesen hier: https://schauungen.de/forum/index.php?id=25885

Dennoch fühlst Du Dich bemüßigt, einen Einwand anderer Art vorzubringen.

Und dieser Einwand anderer Art erinnert mich an Diskussionen, wie sie nicht selten im „Gelben Forum“ gelesen werden können und dort auch ihren Platz haben mögen, auch wenn die „geldtheoretische“ Argumentationskunst dann gelegentlich schier unendliche Wurmfortsätze erhält und m. E. von fragwürdigem Wert ist. Ich möchte den Schreibern des „Gelben Forums“ , die ja auch mitunter Leser in unserem Forum sind, es ersparen, nun amüsiert zur Kenntnis zu nehmen, dass auch in unserem Forum bei solchen Themen ebenso spitzfindig um des Kaisers Bart gestritten werden kann. Zweck und Inhalt meines Beitrags in dem anderen Faden waren eindeutig – sie waren keine theoretische Selbstbefriedigung, sondern praktisch orientiert, allerdings mit den notwendigen erhellenden Argumenten.

Was Du dagegen treibst, ist theoretische Selbstbefriedigung und damit das Gegenteil dessen, anhand eines praktischen Themas einem Leser einen potentiell praktischen Nutzen zu bieten.

Dein Einwand „er ist vielmehr Gläubiger der Bank“ ist grotesk – denn eben diesen Hinweis brachte ausgerechnet – und erstmals – ich! Dein Einwand ist also kein Einwand.

Dein Einwand „Ein Inhaber eines Bankguthabens hat kein Eigentum am Guthaben“ ist – gelinde gesagt – sophistisch. Korinthenkackerei. Damit würdest Du gut zu einigen Schreibern im „Gelben Forum“ passen, die sich liebevoll gerade um solche Floskeln schlagen. Ein „Inhaber“ ist also kein „Eigentümer“, so Deine These. Bemerkenswert.

Das war’s dann schon, was Du mit vielem Vorhergerede und mich Zitieren inhaltlich (!) in Form eines vorgeblichen Einwandes vorbrachtest. Halt, da war noch der anschließende, abschließende Satz von Dir:

„Das Eigentum an den Geldscheinen (Sachenrecht, bedeutet Herausgabeanspruch) hat er aufgegeben!“

Von Geld“scheinen“ war bei mir nie die Rede. Und es wäre eine Verkürzung, Bankguthaben als Gelder / als Ansprüche zu betrachten, die einst notwendigerweise Geldscheine gewesen wären, die am Bankschalter eingezahlt worden wären. Aber nur wenn man (wie offensichtlich Du) das fälschlich annimmt, kann man von „aufgegeben“ sprechen. Es gibt unzählige Zahlungsvorgänge, in denen nie Bargeldscheine auftreten. Wenn Du eine Lohnzahlung auf Dein Girokonto erhältst oder eine Überweisung für eine Dienstleistung als Grafiker, Schreinermeister oder Schraubenhändler erhältst, dann hast Du zwar einen Guthabenbetrag auf Dein Girokonto gutgeschrieben bekommen, aber nie Dein Eigentum an irgendwelchen Geldscheinen aufgegeben, weil Du in diesen Vorgängen nie irgendeinen Geldschein in der Hand hieltst, in die Hand bekamst. Du kannst Dir aber das Guthaben in Geldscheinen auszahlen lassen – auch da gibst Du nichts auf, sondern reklamierst ganz im Gegenteil Deinen „Herausgabeanspruch“ – und das erfolgreich – gegen Deine Bank. Oder Du begleichst mit Deinem Guthaben per Überweisungen andere Rechnungen, wieder gibst Du nichts auf.

Deine „geldtheoretischen“ Einlassungen sind also ziemlich schwachbrüstig. Schlimmer aber ist, dass sie nicht davon getragen sind, Lesern hier einen praktischen (!) Nutzen zu bieten. Nichts zeigt dies besser auf als Deine theoretischen Spekulationen über „Kreditkarten-Varianten“, die ein Ausweg wären. Mit diesem Pseudo-Ausweg aus einer praktischen Falle, auf die ich - und nur ich - in meinem Beitrag in dem anderen Faden aufmerksam machte, machst Du das kaputt, worauf ich hinwies: dass dem Bürger seitens des Staats Hürden aufgestellt werden, die weit über die Abschaffung der „Anonymität“ hinausgehen, sofern der Bargeldverkehr erschwert (ohnehin bereits jetzt) oder gar gänzlich verunmöglicht wird. Deine „Kreditkarten-Variationen“ sind angesichts dieses Themas geradezu eine Verhöhnung. Eine Verhöhnung des gewöhnlichen Menschen. Der seine Schwächen haben kann, wie er sie haben mag. Der aber in der Mehrheit es nicht verdient hat, verhöhnt zu werden. Auch nicht von Dir. Aber eben dies tust Du – ich zitiere Dich:

„Dass Oma Dosenkohl aus Niederbrombach das nicht hinbekommen wird, liegt leider in der Natur der Sache, aber die hat ja die ganzen Parteien immer gewählt, die die Sache eingebrockt haben.“

Eben auch (!) um diese „Oma Dosenkohl“ geht es mir, wenn ich hier schreibe – gerade auch zum besagten Thema Bargeld und seinen Anfeindungen. Dir geht es (mit falschen Einwänden und Spekulationen) um etwas anderes. Leider.

Gruß,
Richard


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