@ Baldur (Schauungen & Prophezeiungen)

Ulrich ⌂, München-Pasing, Samstag, 10.05.2014, 04:16 (vor 4555 Tagen) @ Baldur (5391 Aufrufe)

Hallo Baldur,

Setzen, sechs.
Baldur grüsst freundlich

geht's noch ?
Und wie hört sich das an, wenn Du unfreundlich grüßt ?

Macht Dir die dünne Luft in Walhalla zu schaffen oder redest Du zu Hause auch in diesem Großkotz-Ton ?

Richard hat klar und verständlich einen Sachverhalt dargestellt: Den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz und dessen praktische Auswirkung.

Ein Inhaber eines Bankguthabens hat kein Eigentum am Guthaben, er ist vielmehr Gläubiger der Bank nach Schuldrecht.

Deine Behauptung ist - als generelle Definition - falsch.

Es kann so sein (ist üblicherweise so), muss aber nicht so sein:
Wer Geld bei einer Bank hinterlegt mit der Vereinbarung, dieses "nur" für ihn aufzubewahren, gibt damit nicht sein Eigentum - wie Du behauptest - sondern nur seinen Besitz auf.

Diesen Unterschied zu ignorieren bedeutet, daß Dein Scharfrichter-Urteil "Von juristischen eindeutig definierten Begriffen scheinst Du keinerlei Ahnung zu haben" auf Dich selbst zurückfällt.

Der Rest Deiner Ausführungen für diejenigen, die sich gerne als über dem "Normalbürger" stehend sehen würden, von "Kreditkarten-Varianten" bis zu "Oma Dosenkohl" ist mir zu zynisch, als daß er einen Kommentar verdient.

Gruß
Ulrich

@ Richard

Also: Zeit (ohne Groll) zu gehen.

M.E. die falsche Reaktion.
Als Normal(Nicht-)bürger und entfernter Verwandter von Oma Dosenkohl bitte ich Dich, zu bleiben.


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