das ist halt nun mal reiner Unsinn (Schauungen & Prophezeiungen)

Baldur, Samstag, 10.05.2014, 12:26 (vor 4555 Tagen) @ Ulrich (5543 Aufrufe)

Hallo, Ulrich,


Macht Dir die dünne Luft in Walhalla zu schaffen oder redest Du zu Hause auch in diesem Großkotz-Ton ?

manchmal braucht es eben eine etwas deutlichere Ausdrucksart.


Richard hat klar und verständlich einen Sachverhalt dargestellt: Den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz und dessen praktische Auswirkung.

Nein, eben dieses hat er nicht. Vielleicht wollte er es, aber was und wie er darstellte, ist klipp und klar falsch, und das muss ich ja wohl noch feststellen dürfen.

Es ging um die Abschaffung von Bargeld. Also muss auch das Bargeld der Ausgangspunkt der Betrachtung sein.

Ein Inhaber eines Bankguthabens hat kein Eigentum am Guthaben, er ist vielmehr Gläubiger der Bank nach Schuldrecht.


Deine Behauptung ist - als generelle Definition - falsch.

Es kann so sein (ist üblicherweise so), muss aber nicht so sein:
Wer Geld bei einer Bank hinterlegt mit der Vereinbarung, dieses "nur" für ihn aufzubewahren, gibt damit nicht sein Eigentum - wie Du behauptest - sondern nur seinen Besitz auf.

Ich bitte Dich sehr, Ulrich, was soll denn das.....wenn ich Bargeld bei der Bank hinterlege, nachdem es einstamls abgeschafft wurde......

Aber, selbst wenn: wenn ich Bargeld bei der Bank als Sicherheit hinterlege, bin ich doch volldoof. Ich bezahle für den dann eingeräumten Kredit, mit dem ich Überweisungen tätigen kann, einen Zins, während mein Bargeld ohne Zins im Tresor liegt. Ich verliere pro Jahr 5-10 Prozent meines Vermögens.

Kommt eine Währungsreform, wird mein Bargeld weitgehend oder völlig wertlos, die Schuld aus dem Kredit aber bleibt grundsätzlich bestehen.

Wer würde denn eine derart unsinnige Handlung wählen? Frau Sauer, geschiedene Merkel, vielleicht. Und darüber sollen wir ernsthaft diskutieren? Ich bitte Dich.

Dass die Hinterlegung von Bargeld nur zur Einräumung eines Kredits seitens der Bank erfolgen kann, ergibt sich aus dem Textfaden, der die Nutzung von Zahlungsmitteln zum Inhalt hatte.

Eine Verwahrung von Bargeld im Bankschliessfach, bei dem ich Eigentümer bliebe, stand ja nicht im Raum, es betrifft nicht den angesprochenen Fall. Denn wenn ich es im Fach habe, kann ich damit nichts mehr zahlen. Das Geld wäre für mich wertlos, bis ich es wieder hervorhole. Als Sicherheit kann es im Fach nicht dienen.


Diesen Unterschied zu ignorieren bedeutet, daß Dein Scharfrichter-Urteil "Von juristischen eindeutig definierten Begriffen scheinst Du keinerlei Ahnung zu haben" auf Dich selbst zurückfällt.

Und das möchtest Du jetzt immer noch vertreten, nachdem ich den Unsinn aufgeklärt habe?


Der Rest Deiner Ausführungen für diejenigen, die sich gerne als über dem "Normalbürger" stehend sehen würden, von "Kreditkarten-Varianten" bis zu "Oma Dosenkohl" ist mir zu zynisch, als daß er einen Kommentar verdient.


Das habe ich Beitrag oben an RichardS bereits klargestellt.

Und grüsse freundlich.


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