1977 (Freie Themen)

rauhnacht, Sonntag, 08.09.2024, 21:18 (vor 74 Tagen) @ Leseratte (1100 Aufrufe)

Hallo,
klitzekleine Berichtigung:

" Und war es nicht bis in die 60iger Recht, dass Ehefrauen in der BRD (nicht der DDR!) die Erlaubnis des Ehemannes hybrn mussten, wollten sie arbeiten?"

1977 war das Jahr des Gesetzes, ab dem Ehefrauen ohne Berechtigung des Ehemanns arbeiten durften.

in den 80,-ern war ich noch auf Vorlesung für die "neuen Juristen" des "Landes"in Studium, wo dies Thema war. Huhh.

Hat aber NIX oder nur gaaaanz am Rande mit dem "Untergang" und ect. des "Verfalls" zu tun.

Gruß


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